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   OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08.A   

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OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08.A (https://dejure.org/2010,22521)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.11.2010 - 2 A 209/08.A (https://dejure.org/2010,22521)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. November 2010 - 2 A 209/08.A (https://dejure.org/2010,22521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrscheinlichkeit einer drohenden politischen Verfolgung eines einfachen Mitglieds der Arbeiterkommunistischen Partei Iran (A.K.P.I.) bei einer Rückkehr in den Iran als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Rückkehrgefährdung durch ihr Engagement aus der Masse ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AsylVfG § 78 Abs. 3
    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Iran, Exilpolitik, Berufungszulassung, Grundsätzliche Bedeutung, Arbeiterkommunistische Partei Irans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Wahrscheinlichkeit einer drohenden politischen Verfolgung eines einfachen Mitglieds der Arbeiterkommunistischen Partei Iran (A.K.P.I.) bei einer Rückkehr in den Iran als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Rückkehrgefährdung durch ihr Engagement aus der Masse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Auszug aus OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08
    Die Einschätzung, dass (lediglich) Personen, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen, im Falle einer Rückkehr in den Iran mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen zu rechnen haben, entspricht übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, B. v. 03.06.2009 - 2 A 722.08 - VGH München, B. v. 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 - OVG Lüneburg, B. v. 03.07.2006, NJW 2006, 318, 319; VGH Kassel, U. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A - OVG Münster, B. v. 08.09.2005 - 5 A 1342/05.A - OVG Saarlouis, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3.00 - OVG Hamburg, U. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A - OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16.09.2009 - 3 B 12.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07

    Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08
    Die Einschätzung, dass (lediglich) Personen, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen, im Falle einer Rückkehr in den Iran mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen zu rechnen haben, entspricht übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, B. v. 03.06.2009 - 2 A 722.08 - VGH München, B. v. 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 - OVG Lüneburg, B. v. 03.07.2006, NJW 2006, 318, 319; VGH Kassel, U. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A - OVG Münster, B. v. 08.09.2005 - 5 A 1342/05.A - OVG Saarlouis, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3.00 - OVG Hamburg, U. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A - OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16.09.2009 - 3 B 12.07 -).
  • OVG Hamburg, 14.11.2003 - 1 Bf 421/01

    Iran, Mellat-Partei, Flugblätter, Sippenhaft, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe,

    Auszug aus OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08
    Die Einschätzung, dass (lediglich) Personen, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen, im Falle einer Rückkehr in den Iran mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen zu rechnen haben, entspricht übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, B. v. 03.06.2009 - 2 A 722.08 - VGH München, B. v. 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 - OVG Lüneburg, B. v. 03.07.2006, NJW 2006, 318, 319; VGH Kassel, U. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A - OVG Münster, B. v. 08.09.2005 - 5 A 1342/05.A - OVG Saarlouis, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3.00 - OVG Hamburg, U. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A - OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16.09.2009 - 3 B 12.07 -).
  • OVG Bremen, 01.12.1999 - 2 A 508/98
    Auszug aus OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08
    Auch für linksextreme Gruppen wie die Volksmudjaheddin und deren Unterstützer hat der Senat entschieden, dass sie im Falle einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung ausgesetzt sind, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und die von ihnen entfalteten Aktivitäten für die Volksmudjaheddin aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit also exponiert haben (grundlegend U. v. 01.12.1999 -2 A 508/98.A).
  • VGH Bayern, 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097

    Asylrecht (Iran); Zulassungsantrag; grundsätzliche Bedeutung; exilpolitische

    Auszug aus OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08
    Die Einschätzung, dass (lediglich) Personen, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen, im Falle einer Rückkehr in den Iran mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen zu rechnen haben, entspricht übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, B. v. 03.06.2009 - 2 A 722.08 - VGH München, B. v. 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 - OVG Lüneburg, B. v. 03.07.2006, NJW 2006, 318, 319; VGH Kassel, U. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A - OVG Münster, B. v. 08.09.2005 - 5 A 1342/05.A - OVG Saarlouis, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3.00 - OVG Hamburg, U. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A - OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16.09.2009 - 3 B 12.07 -).
  • OVG Bremen, 09.01.2008 - 2 A 175/06
    Auszug aus OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08
    Der Senat hat in Bezug auf den Iran in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass eine Rückkehrgefährdung für solche Personen besteht, die nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen einer Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und die von Ihnen entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sich also durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen (vgl. Urteile vom 24.11.2004 - Az.: 2 A 275/03.A und 2 A 278/03.A und Urteile vom 08.12.2004 - 2 A 276/03.A und 2 A 277/03.A jeweils mit weiteren Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung und U. v. 09.01.2008 - 2 A 175/06.A -).
  • VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264

    Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 8.11.2010 - 2 A 209/08.A - juris).

    Eine Rolle bei dieser Beurteilung spielt auch, dass eine große Anzahl von Asylbewerbern aus wirtschaftlichen und anderen unpolitischen Gründen versucht, im westlichen Ausland und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland Aufenthalt zu finden und hier ihr Asylverfahren zu betreiben, in deren Verlauf eine oppositionelle Betätigung geltend gemacht und dementsprechend auch ausgeübt wird (vgl. VG Meiningen, U.v.1.12.2021 - 5 K 588/19 Me - Milo S. 11 ff.; U.v. 14.4.2021 - 5 K 185/19 Me S. 11 ff; VG Sigmaringen, U.v. 15.11.2019 - A 3 K 6356/17 - juris Rn. 31 ff.; VG Berlin, U.v. 7.9.2016 - 3 K 314.15 A - juris Rn. 30 ff.; VG Regensburg, U.v. 21.8.2012 - RO 4 K 12.30081 - juris Rn. 40; OVG Bremen, B.v. 8.11.2010 - 2 A 209/08 A - juris Rn. 6 ff.; VG Darmstadt, U.v. 19.6.2009 - 5 K 417/07.DA.A (3) - Milo S. 7 f; VG Düsseldorf, U.v. 28.3.2006 - 2 K 5747/05.A - juris Rn. 34 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - 6 A 1407/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

    vgl. zum Ganzen etwa OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2019 - 6 A 300/19.A -, juris Rn. 14 f. m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 14 ZB 12.30220 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 8. November 2010 - 2 A 209/08.A -, juris Rn. 6.
  • VG Würzburg, 14.11.2012 - W 6 K 12.30072

    Teilnahme an Hungerstreik und Protestaktion (Zeltlager, "Protestcamp") in

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 08.11.2010, Az.: 2 A 209/08.A).
  • VG Würzburg, 14.11.2012 - W 6 K 12.30073

    Teilnahme an Hungerstreik und Protestaktion (Zeltlager, "Protestcamp") in

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 08.11.2010, Az.: 2 A 209/08.A).
  • VG Würzburg, 19.12.2012 - W 6 K 12.30171
    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszu­ gehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engage­ ment und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositio­ neller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 08.11.2010, Az.: 2 A 209/08.A).
  • VG Regensburg, 21.08.2012 - RO 4 K 12.30081

    Iran, exilpolitische Tätigkeit, Teilnahme an Protestcamp, ZdE

    Auch für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung auszugehen, wenn sie nicht lediglich als Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten, sondern durch ihr Engagement und den von ihnen entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit also exponiert haben (OVG Bremen, Beschl. v. 8.11.2010, Az.: 2 A 209/08.A).
  • VG Würzburg, 30.10.2017 - W 8 K 17.32061

    Keine Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung wegen exilpolitischer Tätigkeit als

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 8.11.2010 - 2 A 209/08.A - juris).
  • VG Kassel, 02.02.2021 - 3 K 221/17

    Iran: subsidiärer Schutz wegen drohender Strafe von Peitschenhieben

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen, Beschluss vom 8. November 2010 - 2 A 209/08.A -, juris).
  • VG Würzburg, 26.08.2015 - W 6 K 15.30206

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 8.11.2010 - 2 A 209/08.A - juris).
  • VG Würzburg, 22.02.2017 - W 6 K 16.30864

    Keine Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Betätigung bei

    Selbst für linksextreme Gruppen und deren Unterstützer ist mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer politischen Verfolgung nur auszugehen, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und durch die von ihr entfalteten Aktivitäten aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit exponiert haben (OVG Bremen vom 8.11.2010 - 2 A 209/08.A - juris).
  • VG Regensburg, 30.04.2013 - RO 4 K 12.30373

    Exponierte Position in Flüchtlingsbewegung führt zu Zuerkennung der

  • VG Würzburg, 04.01.2012 - W 6 K 10.30331

    Iran; Folgeverfahren; Drei-Monats-Frist (teilweise nicht eingehalten);

  • VG Hamburg, 10.03.2021 - 10 A 949/18

    Flüchtlingsschutz -exilpolitische Aktivitäten eines iranischen Flüchtlings

  • VG Würzburg, 14.09.2011 - W 6 K 10.30244

    Iran; (wiederholtes) Folgeverfahren; (kein) Wiederaufgreifensgrund; Versäumung

  • VG Potsdam, 23.11.2022 - 14 K 698/18

    Iran: Keine Flüchtlingseigenschaft wegen exilpolitischer Betätigung

  • VG Würzburg, 18.04.2012 - W 6 K 11.30147
  • VG Würzburg, 12.12.2011 - W 6 K 11.30001

    Gerichtsbescheid; Iran; Flüchtlingsanerkennung; Aserbaidschaner (Azari, Azeri);

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